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   BVerwG, 29.04.1994 - 8 NB 2.94   

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https://dejure.org/1994,17233
BVerwG, 29.04.1994 - 8 NB 2.94 (https://dejure.org/1994,17233)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 8 NB 2.94 (https://dejure.org/1994,17233)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 8 NB 2.94 (https://dejure.org/1994,17233)
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  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 8 NB 2.94
    Um die geltend gemachte Divergenz prozeßordnungsgemäß hinreichend zu bezeichnen, bedarf es außer der Angabe der Entscheidung, von der der angegriffene Beschluß abweichen soll, auch der Kenntlichmachung, inwiefern der angegriffene Beschluß in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeblich divergierenden Entscheidung abweicht und inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, also den angegriffenen Beschluß trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 B 89.87
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 8 NB 2.94
    Um die geltend gemachte Divergenz prozeßordnungsgemäß hinreichend zu bezeichnen, bedarf es außer der Angabe der Entscheidung, von der der angegriffene Beschluß abweichen soll, auch der Kenntlichmachung, inwiefern der angegriffene Beschluß in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeblich divergierenden Entscheidung abweicht und inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, also den angegriffenen Beschluß trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 38).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1994 - 8 NB 2.94
    Angaben hierzu wären jedoch um so mehr geboten gewesen, als das angeblich divergierende Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - (NVwZ-RR 1994, 49 ff.) die Zulässigkeit eines Gebührenzuschlags für Nicht- und Andersgläubige bei der Benutzung eines kirchlichen Friedhofs mit Monopolstellung behandelt und diesen Zuschlag - im Ergebnis wie der angegriffene Beschluß des Normenkontrollgerichts - wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für rechtswidrig hält (a.a.O. S. 50).
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